Geld sparen? Ja, gerne sogar. Aber bitte nicht um jeden Preis. Vielleicht bin ich an der Situation ja doch selbst Schuld. Ich hatte ja so meine Zweifel…
Worum geht es?
Vor zwei Jahren musste unser Zweitwagen neu versichert werden. Unser Sohn hatte seinen Führerschein gemacht und sollte das Auto ebenfalls fahren. Da die Versicherungsbeiträge für Fahranfänger immer sehr hoch sind, entschieden wir uns für das günstigste Angebot auf einem bekannten Vergleichsportal: eine Direktversicherung.
Die Bewertungen und Leistungen der Versicherung überzeugten uns, und die Kosten blieben im Rahmen.
Mit 12.000km stand unser Kombi im Januar 2018 beim Händler.
6 Jahre und 88.000km ohne Pannen oder sonstigen Defekten. Und dabei noch sehr sparsam, denn auch in unserem hügeligen Sauerland gönnt sich der 2.0TDI nur max. 5.5l/100km.
100.000km
Nicht nur der Käfer lief und lief und lief. Das kann der Leon auch! 🙂
Zum Zeitpunkt der Reiseplanung war die Welt noch eine andere. Aber geplant war geplant. Und außerdem habe ich mich ja doch schon sehr darauf gefreut.
Im Frühjahr 2022 erreichte uns die Einladung zu einer wunderbaren Hochzeitsfeier, die in Wolfratshausen (in Bayern nahe des Starnberger Sees) stattfinden sollte.
Zu diesem Anlass wollte ich uns einmal etwas unkonventioneller ans Ziel bringen. Mein Wunsch war es schon sehr lange, eine solche Kurzreise einmal nicht mit dem Familien-Diesel, sondern etwas gediegener, luxuriöser und auch kraftvoller zu bestreiten.
Die Aufgabe war recht einfach: insgesamt 3 Tage mit 3 Personen und ca. 1.400km (Hin- und Rückfahrt)
Die Bahn schied schon aus Kostengründen aus, da man, bei entsprechend langfristiger Planung, sicher allein recht günstig reisen kann. Sobald aber mehrere Personen unterwegs sind, multipliziert sich der Preis schnell auf ein unbezahlbares Niveau.
Der Urlaub fällt dieses Jahr ins Wasser. Die Auswirkungen einer weltweiten Pandemie haben dafür gesorgt. Relativ spontan wollten wir es aber unseren Söhnen ermöglichen Freunde in Bayern zu besuchen. So planten wir sechs Wochen im Voraus für die zwei eine Reise mit der Bahn. Start sollte am hiesigen Bahnhof sein – das Ziel am Münchner Hauptbahnhof.
Ich mache den Versuch zur Buchung der notwendigen Tickets auf eigene Faust. Die Webseite der Bahn (www.bahn.de) bietet dazu ja die Online-Buchung der Tickets an, so dass ich hier das Abenteuer „Kauf zweier Bahntickets“ startete.
Vorweg: Bei der Bahn gilt ein Reisender, ab dem 14. Lebensjahr, als Erwachsener. Jüngere Reisende sind als Kinder eingestuft. Darunter gibt es auch noch einen Tarif für Kinder von 0-5 Jahre. Der spielt hier aber keine Rolle.
Ich benötigte also je ein Ticket für einen Erwachsenen (15 Jahre) und ein Kind (12 Jahre). Auf der Webseite der Bahn wähle ich Start- und Zielort, die Zeitpunkte für die Fahrten und die Angaben zur Anzahl und Alter der Reisenden aus.
Nachdem ich auch die Rückfahrt ausgewählt habe, präsentiert mir die Bahn diese Zusammenfassung für die geplante Reise eines Erwachsenen und eines Kindes:
Hier hätte die Geschichte schon zu Ende sein können. Allerdings nahm ich den Hinweis auf die Bahncard natürlich wahr und informierte mich etwas genauer darüber. Für Jugendliche gibt es eine besondere Bahncard mit 25% Vergünstigung, die bis zum Ende des 18. Lebensjahres gültig ist und einmalig nur 9 Euro kostet. Allein bei dieser ersten Reise hätten wir damit also schon ein paar Euro gespart und für die Zukunft dann auch gleich vorgesorgt. Leider konnte man diese Jugend-Bahncard nicht online buchen, so dass ich den Vorgang hier abgebrochen habe und mich auf den Weg in die DB-Agentur am Bahnhof Meschede gemacht habe.
Hilfe in der DB-Agentur?!
Ich schilderte in der DB-Agentur in Meschede meinen Wunsch und im ersten Gespräch bestätigte man mir den Onlinepreis und versuchte, die Bahncards für die Jungs zu buchen. Aber die Buchung gestaltete sich schwieriger als Gedacht. Der Server der Bahn sei nicht verfügbar und man könne jetzt nichts tun. Der Agenturmitarbeiter notierte sich aber unsere Daten und versprach, am nächsten Tag alles in die Wege zu leiten, so dass wir die Tickets und die Bahn Cards nur noch bezahlen und abholen müssten.
Bei der Abholung einige Tage später wurden wir dann mit einer Rechnung über 243 Euro konfrontiert. Nach meiner Rechnung hätten es nur knapp 132 Euro sein dürfen, wenn man die Reisekosten durch die Bahn Cards um 25% verringert und die einmaligen Kosten für die Bahn Cards hinzufügt.
Wie kommt nun dieser Preisunterschied von etwa 110 Euro zustande?
Würden sie dann trotz Ticket zum Schwarzfahrer?
Was der normale Besucher der Webseite der Bahn nicht weiß… Gibt man bei den Angaben zu den Reisenden an, dass ein Erwachsener und ein Kind reisen, dann geht die Bahn immer davon aus, dass es sich dabei um Vater bzw. Mutter und dessen Kind handelt. In diesem Fall reist das Kind (max. 13 Jahre alt) kostenlos. Da es sich hier aber um Geschwister handelt, gilt diese Regel nicht. Hier hätte man separat je ein Ticket buchen müssen. Einen Hinweis auf diesem Umstand findet man auf der Buchungswebseite der Bahn natürlich nicht.
Hätte ich die Tickets also online bestellt, dann hätten meine Kinder bei einer Kontroller in jedem Falle Ärger bekommen, da die Tickets nicht zu den Gegebenheiten passen. Dies könnten die Kontrolleure dann als Schwarzfahren auslegen, so auch die Meinung des Agentur Mitarbeiters.
Einerseits bin ich ja nun froh, die Buchung über die DB-Agentur erledigt zu haben, andererseits zahle ich so nun aber auch um einiges mehr, weil das „Kind“ nun kostenpflichtig geworden ist. Dafür erübrigt sich aber nun auch der mögliche Ärger und Stress bei einer Fahrkartenkontrolle, die bei einer solchen Reise sicher so oder so stattfinden wird.
Fragwürdig für mich bleibt aber, warum die Bahn mit keinem Wort auf diesen Umstand hinweist und grundsätzlich bei der Kombination aus Erwachsenem und Kind von einer Eltern-Kind-Verbindung ausgeht. Dass hier auch Freunde oder Geschwister unterwegs sein könnten, scheint die Bahn nicht in Erwägung zu ziehen.
Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn man die zwei als Schwarzfahrer aus dem Zug genommen hätte. Irgendwo zwischen zuhause und München auf irgendeinem Bahnhof. Und das nur, weil man treu und naiv ist und dem Buchungssystem der Bahn vertraut und darüber die Tickets bucht.
Update: 11.07.2020
Ich habe den Sachverhalt auf der Facebookseite der Bahn geschildert und schnell eine Antwort erhalten. Dafür vielen Dank!
Und was soll ich sagen? Der Teufel liegt wie immer im Detail. Im grafischen Detail. Denn wenn ich bei der Auswahl der Reisenden einen Erwachsenen und ein Kind eintrage, denn erscheint plötzlich ein kleines Informationssymbol, welches auf meine Problematik hinweist. Hier einmal von mir in Rot hervorgehoben:
Bewegt man den Mauszeiger über dieses (i), dann wird die darunter gezeigte Information eingeblendet.
Tja, dann war ich wohl zu blind oder abgelenkt und habe nicht bemerkt, dass dort etwas angezeigt wurde. Ich würde mir seitens der Bahn aber wünschen, dass eine solche doch recht wichtige Information offensichtlicher und ohne fremde Hilfe angezeigt wird.
Nach relativ genau fünf Jahren und etwa 124.000 von uns gefahrenen Kilometern wurde es mal wieder Zeit für einen Wechsel. Die Pferde wurden so langsam taub und fehlsichtig und es kündigten sich die ersten teureren Verschleißerscheinungen an. Die Familienkutsche aus der tschechischer Manufaktur von Skoda war in all der Zeit immer äußerst zuverlässig und genügsam. Bis auf ein paar kleinere Verschleißteile hatte unser Skoda Octavia Kombi keine zusätzlichen und unerwarteten Kosten erzeugt, die nicht zum normalen Gebrauch gehörten. Für die jährlich knapp 25.000 km verbrauchte er, trotz der vielen Höhenmeter in unserer Umgebung, selten mehr als 5l auf 100km. Das Raumangebot war auch für den Jahresurlaub mit der gesamten Familie mehr als ausreichend. Der Octavia war und ist ein perfektes Familienfahrzeug. Weiterlesen
[Aktuelles Update vom 14.07.2017 siehe Ende des Berichts]
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die oben genannte Verordnung erstellt.
Darin geht es um die Beeinträchtigungen der Fahrleistung des Fahrzeugführers, was in einigen Fällen sogar zu Unfallereignisse im Straßenverkehr führt. Diese beruhen oftmals auf einer zu langen Blick-Ablenkung durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt – so die Verordnung. Weiterlesen